§ 1 Tarif
Als Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen werden festgesetzt

1 Grundentgelt
Für die Inanspruchnahme
4,20 € je Fahrt

2 Mindestentgelt
Für die Benutzung einer Taxe 4,30 € Grundentgelt und erste Fortschalteeinheit

3 Anfahrt
ohne Berechnung

4 Tarif an Werktagen (6 00 bis 22 00 Uhr) Montag - Samstag
Rundfahrt Preisstufe 1 
2,00 € je km
0,10 € je angefangene 50,00 m Teilstrecke

Zielfahrt Preisstufe 2 
2,60 € je km
0,10 € je angefangene 38,46 m Teilstrecke

5 Nachttarif (22 00 bis 6 00 Uhr) und Sonn- und Feiertage ganztägig
Rundfahrt Preisstufe 3 
2,20 € je km
0,10 € je angefangene 45,45 m Teilstrecke

Zielfahrt Preisstufe 4 
2,80 € je km
0,10 € je angefangene 35,71 m Teilstrecke

6 Wartezeiten
35,00 € Stunde 0,10 € je 10,29 Sek

7 Großraum Zuschlag
5,00 € je Fahrt
Bei expliziter Anfrage für ein Fahrzeug ab sechs Sitzplätzen

Die in Nr 1 bis 7 festgelegten Beförderungsentgelte sind Festpreise im Sinne von § 39 Abs. 3 PBefG, sie dürfen nicht über- oder unterschritten werden

§ 3 Geltungsbereich

1 Die in § 1 festgelegten Beförderungsentgelte sind bei Fahrten innerhalb des Gebietes des Landkreises Tübingen zu erheben

2 Bei Fahrten über diesen Geltungsbereich hinaus können die Beförderungsentgelte mit dem Fahrgast frei vereinbart werden

Aktuelle Verordnung vom 01.08.2022

 

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