§ 1 Tarif
Als Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen werden festgesetzt
1 Grundentgelt
Für die Inanspruchnahme
4,20 € je Fahrt
2 Mindestentgelt
Für die Benutzung einer Taxe 4,30 € Grundentgelt und erste Fortschalteeinheit
3 Anfahrt
ohne Berechnung
4 Tarif an Werktagen (6 00 bis 22 00 Uhr) Montag - Samstag
Rundfahrt Preisstufe 1
2,00 € je km
0,10 € je angefangene 50,00 m Teilstrecke
Zielfahrt Preisstufe 2
2,60 € je km
0,10 € je angefangene 38,46 m Teilstrecke
5 Nachttarif (22 00 bis 6 00 Uhr) und Sonn- und Feiertage ganztägig
Rundfahrt Preisstufe 3
2,20 € je km
0,10 € je angefangene 45,45 m Teilstrecke
Zielfahrt Preisstufe 4
2,80 € je km
0,10 € je angefangene 35,71 m Teilstrecke
6 Wartezeiten
35,00 € Stunde 0,10 € je 10,29 Sek
7 Großraum Zuschlag
5,00 € je Fahrt
Bei expliziter Anfrage für ein Fahrzeug ab sechs Sitzplätzen
Die in Nr 1 bis 7 festgelegten Beförderungsentgelte sind Festpreise im Sinne von § 39 Abs. 3 PBefG, sie dürfen nicht über- oder unterschritten werden
§ 3 Geltungsbereich
1 Die in § 1 festgelegten Beförderungsentgelte sind bei Fahrten innerhalb des Gebietes des Landkreises Tübingen zu erheben
2 Bei Fahrten über diesen Geltungsbereich hinaus können die Beförderungsentgelte mit dem Fahrgast frei vereinbart werden
Aktuelle Verordnung vom 01.08.2022